Allmählichkeitsschäden

Kleine Ursache, großer Schaden

Es sind nicht immer nur die plötzlichen, unmittelbar auftretenden Schäden, deren Folgen viel Geld kosten. Oftmals entstehen Schäden über einen längeren Zeitraum unbemerkt und schleichend. Die Rede ist von so genannten Allmählichkeitsschäden. Finanzielle Absicherung bieten hier vor allem die Haftpflichtversicherungen.

Allmählichkeitsschäden entstehen beispielsweise an Gebäuden oder Einrichtungsgegenständen durch allmähliche Einwirkung, vor allem durch Feuchtigkeit, Niederschlag, Gase, Dämpfe, Rauch oder Ruß sowie durch extreme Temperaturen oder auch durch Wind und Sturm. Das Gefährliche an ihnen: Sie werden meist über einen längeren Zeitraum gar nicht bemerkt. Häufige Folgen sind Schimmelbildung oder Verwerfungen an Bodenbelägen aufgrund einer nur minimal beschädigten Wasserleitung. Temperaturbedingte Schäden ergeben sich vor allem im Winter durch eingefrorene Heizungsrohre.

Sowohl für Mieter als auch für Bauherren und Vermieter ist eine Absicherung wichtig und sinnvoll. So ist der Vermieter auf der sicheren Seite, wenn aufgrund einer beispielsweise fehlerhaft ausgeführten Reparaturarbeit schleichend Wasser austritt und Möbel des Mieters beschädigt werden.

Vermieter sollten deshalb bei Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung darauf achten, dass Allmählichkeitsschäden versichert sind. Denn noch heute sind Allmählichkeitsschäden nicht automatisch in allen Haftpflichtversicherungen, insbesondere bei älteren Verträgen, mitversichert. Bis vor einigen Jahren waren sie sogar vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Begründet wurde dies damit, dass diese Schadensfälle einerseits kompliziert in der Aufklärung sind und andererseits das schadensauslösende Ereignis nicht immer zweifelsfrei nachvollzogen werden kann.

Besonderheiten für Immobilienbesitzer und Bauherren

In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind häufig auch Allmählichkeitsschäden eingeschlossen, die aufgrund kleiner Bauvorhaben entstehen können. Hier sollte man jedoch vor Baubeginn prüfen, bis zu welcher Höhe eventuelle Schäden abgedeckt sind.

Bei größeren Bauvorhaben ist grundsätzlich eine separate Bauherrenhaftpflicht mit höherer Versicherungssumme ratsam. Sie schützt beispielsweise vor den finanziellen Folgen, wenn infolge von Erdarbeiten ein angrenzendes Gebäude allmählich absinkt und schwerwiegende Schäden an der Bausubstanz die Folge sind. Wird jedoch nur eine Garage oder ein Wintergarten gebaut, reicht oftmals bereits die Deckung aus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht aus.

Und was für alle Haftpflichtversicherungen gilt: Es werden nicht nur die Kosten für Schäden erstattet, sondern auch geprüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, sowie unbegründete Schadenersatzansprüche abgewehrt. Haftpflichtversicherungen bieten damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen.

Quelle: Grundeigentümer-Versicherung