Schutz des privaten Eigentums bei Krawallen

Wie schützen sich die Bürger vor dem finanziellen Schaden?

Die Bilder aus Hamburg beim G20 Gipfel sind unfassbar. Ausgebrannte Autos, eingeschlagene Fensterscheiben, beschmutzte Fassaden und aufgerissene Gehwege. Dieses Szenario ist bei Gewaltexzessen von Hooligans und randalierendem Mob auch anderswo zu befürchten.

Wie schützen sich die Bürger vor dem finanziellen Schaden? Das ausgebrannte Auto wird zum Zeitwert von der Teilkasko-Kfz-Versicherung ersetzt. Die Reparaturkosten der Blechschäden am Kfz, durch Steinwurf und Tritte der Randalierer herbeigeführt, werden nur von der Vollkaskoversicherung beglichen. Vereinbarte Selbstbeteiligungen trägt der Kfz-Halter im Eigenbehalt, ebenso wie Kosten für den Ersatz zerstochener Autoreifen.

Ist die Hausfassade mit Farbspray beschmutzt worden, ersetzt die Gebäudeversicherung den Reparaturaufwand, soweit im Versicherungsvertrag die Zusatzleistung für Graffiti-Schäden eingeschlossen ist. Der Schaden an zerstörten Grundstückseinfriedungen ist bei expliziter Mitversicherung von Vandalismus-Schäden in der Gebäudeversicherung ersatzpflichtig, wenn zumindest versucht wurde, rechtswidrig in das versicherte Objekt einzudringen.

Eingeschlagene Fensterscheiben reguliert die Glasversicherung, wenn man sie denn zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat. Die Hausratversicherung kommt für den Schaden am Mobiliar auf, sollte durch einen Brandsatz der Hausrat in Flammen aufgehen. Betriebe und Ladenbesitzer schützen sich mit einer Betriebsinhaltsversicherung, wenn Randalierer in Geschäftsräume eindringen und das Inventar verwüsten. Die Inhaltsversicherung ersetzt den finanziellen Schaden für die zerstörte Einrichtung und die aufbewahrte Ware.

Bevor der Schaden dem Versicherer gemeldet wird, stellen geschädigte Immobilieneigentümer Strafanzeige bei der Kriminalpolizei gegen die unbekannten Randalierer. Die polizeiliche Vorgangsnummer ist dem Versicherer mit der Schadenmeldung bekannt zu geben. Letztendlich sind gefasste Straftäter schadenersatzpflichtig. Es bleibt zu hoffen, dass sich Versicherer und Geschädigte ihre Aufwendungen von den Tätern zurückholen können.

Ingrid Jordan-Berger,
GET Service GmbH