Rauchmelder retten Leben

Aber nur 50 Prozent der selbstgenutzten Eigenheime sind mit Rauchmeldern vorschriftsmäßig ausgerüstet.

Flächendeckend gilt in Deutschland seit diesem Jahr die Rauchmelderpflicht. Die Übergangsfristen für Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg endeten am 31.12.2020. Allenfalls in Sachsen besteht Nachholbedarf bei nicht sanierten Altbauten. In den jeweiligen Landesbauordnungen sind die Pflichten und Zuständigkeiten der Installation und Wartung von Rauchmeldern geregelt.

Die Bundesländer Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein führten als erste in dem Zeitraum 2004 - 2005 die Rauchmelderpflicht für Neubauten ein. In Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure sind Rauchmelder zwingend anzubringen. Im Juli 2018 wurde die Rauchmelderpflicht auch auf Aufenthaltsräume, in denen Personen ruhen, bei Neubauten ausgedehnt. Die erweiterte Ausstattungspflicht mit Meldern in Kindertagesstätten, Pensionen, Heimen und landwirtschaftlichen Betrieben, die Erntehelferunterkünfte vorhalten, gilt seit Beginn letzten Jahres in Bestandsbauten (§14 Hessische Bauordnung). Der Verstoß gegen die Ausstattungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bis zu 500.000 € geahndet werden kann. Eigentümer und Vermieter sind verpflichtet, die Melder regelmäßig zu warten und betriebsbereit zu halten. In Mietwohnungen sind die Mieter für die Meldeanlagen verantwortlich, es sei denn im Mietvertrag hat der Vermieter die Wartungsaufgabe übernommen.

Rauchmelder dienen dem Schutz von Leib und Leben und die Einführung der Rauchmelderpflicht zeigt Wirkung. Im Jahr 1990 starben 787 Menschen in Folge Rauch und Feuer. Im Jahr 2002 verloren 550 Personen durch Feuer und Rauch das Leben. Im Jahr 2019 waren nur noch halb so viele Brandopfer gegenüber dem Jahr 1990, insgesamt 343 Tote, zu beklagen (Statista, 01.12.2020). Rauchmelder schlagen akustisch Alarm, wenn erste Anzeichen des Feuers, der Rauch entsteht. Das giftige Kohlenmonoxid breitet sich von Bewohnern unbemerkt in den Räumen aus, noch bevor ein offenes Feuer ausbricht. Viele werden im Schlaf vom Brand überrascht. An der Rauchvergiftung sterben mehr Menschen, als in den Feuerflammen. Erfahrungsgemäß sind Senioren am stärksten gefährdet.

Nur 50 Prozent der selbstgenutzten Eigenheime sind ausgerüstet

Es ist erschreckend, was eine im September veröffentlichte Studie von Innofact ergab. Danach sind nur 50 Prozent der Eigenheime ordnungsgemäß mit Rauchmeldern ausgerüstet, wie der Präsident der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb e.V.), Dirk Aschenbrenner, anlässlich einer Verbandsveranstaltung im Herbst 2020 ausführte. Nur 73 Prozent der privaten Eigenheimbesitzer kennen die Rechtslage, nachvollziehbar wenn jedes Bundesland eine eigene Landesbauordnung verfasst.

Die 5 größten Irrtümer zu Rauchmeldern

  • Wenn es brennt, bleibt genug Zeit, das Haus zu verlassen - Nein, höchstens 2 Minuten bleiben zur Flucht.
  • Der Rauchgeruch wird rechtzeitig bemerkt - Nein, im Schlaf ruht der Geruchssinn, man wird davon nicht geweckt.
  • Ein Rauchmelder im Flur reicht aus - Nein, Rauchmelder gehören in alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie alle Flure.
  • Die Rauchmelderpflicht trifft nur Vermieter - Nein, die Pflicht gilt für alle Eigentümer.
  • Die Qualität der Geräte läßt sich am CE-Zeichen erkennen - Nein, gute Melder tragen auch das Gütezeichen "Q".

Es stellt sich die Frage, inwieweit die Wohngebäudeversicherung bei einem Feuerschaden auf fehlende Rauchmelder am Brandort reagiert. Diese Versicherung dient dem finanziellen Schutz der Immobilie. Bisher ist keine Rechtssprechung zu Leistungskürzungen im Schadenfall wegen fehlender Ausstattung der Räume mit Rauchmeldern öffentlich bekannt. Rauchmelder sollen bei Brandgefahr alarmieren, den Brand selbst können sie nicht verhindern.

Wohngebäudeversicherung

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RAin Ingrid Jordan-Berger
GET Service GmbH