Wespenplage

Dieser trockene Sommer 2018 hat zu einer außerordentlich starken Wespen- und Hornissenpopulation geführt. Wer im Freien ein Stück Kuchen genießen möchte, bekommt schnell Besuch von den gefräßigen Insekten. Bäckereien versuchen ihre süßen Auslagen mit Folien zu schützen. Im Biergarten wird der Deckel zum Glas Bier gleich mitgeliefert. Gerüche, die von Lebensmitteln ausgehen, ziehen Wespen förmlich an.

Ausgerechnet in Schnakenbek an der Elbe, der Ortsname lässt die Anwesenheit von stechenden Insekten vermuten, hat ein Hornissenschwarm Ende August eine Wandergruppe angegriffen. Die örtliche Feuerwehr und drei Notärzte kamen zu Hilfe. Mehrere Wanderer klagten über Stichverletzungen im Gesicht und am Kopf, eine Person wurde in Folge des allergischen Schocks in das Krankenhaus eingeliefert.

Tipps zum Umgang mit Wespen und Hornissen

Im Umgang mit neugierigen Wespen und Hornissen ist Vorsicht geboten. Insektenkenner raten, Ruhe zu bewahren und die Wespen nicht weg zu pusten. Der menschliche Atem macht die Wespen erst recht aggressiv. Die Fliegenklatsche ist auch nicht zur Abwehr geeignet, denn Wespen und Hornissen stehen nach § 39 Abs.1 S.1 Bundesnaturschutzgesetz unter allgemeinem Schutz. Wer eine Wespe tötet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die abhängig vom jeweiligen Bundesland mit Bußgeld von bis zu 5.000 EURO beziehungsweise bis zu 65.000 EURO geahndet werden kann.

Nur wer in Notwehr gehandelt hat, um sein eigenes Leben oder die Gesundheit eines anderen, beispielsweise eines Kindes oder eines Allergikers zu schützen, bleibt vom Bußgeld verschont. In einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren dieser Größenordnung empfiehlt sich der Beistand eines Rechtsanwaltes.

Der Privat-Rechtsschutz-Versicherte kann in diesem Fall Kostenschutz für die Rechtsverteidigung von der Rechtsschutzversicherung einfordern. Wird ein Hornissenschwarm oder ein Wespennest auf dem eigenen Grundstück zur Gefahr für Bewohner und Nachbarn, sollte ein Imker um Rat gefragt werden.

Kammerjäger bieten ebenso ihre Dienste an, wobei diese zur Zeit Hochbetrieb haben und Wartezeiten von bis zu zwei Wochen einkalkuliert werden müssen. Bei akuter Gefahr hilft die Feuerwehr zur Umsetzung des Insektenbaus. Die Kosten eines erforderlichen Einsatzes werden in gut ausgestatteten Gebäudeversicherungen vom Versicherer getragen.

Entwarnung folgt im Herbst, dann ziehen sich Wespen und Hornissen witterungsbedingt zurück.

Ingrid Jordan-Berger
GET Service GmbH