Überflutung durch Starkregen

Elementarschadenversicherung hilft

Nach dem sintflutartigen Regen im Juni und Juli in Berlin, in Niedersachsen und im Ostharz haben die Landesregierungen Soforthilfemaßnahmen angekündigt. In Berlin erhielten 240 überschwemmte Haushalte im Schnitt 461,- EUR. Niedersachsen hat 9 MIO EUR für geschädigte Privathaushalte bereit gestellt. Das ist nicht viel und so appellieren Landesvertreter, die Bürger sollen durch die private Versicherung gegen Elementarschäden einen eigenen langfristigen Beitrag zur Vorsorge gegen Hochwasserschäden leisten. Bislang sind nur 40 % aller Haushalte bundesweit gegen Elementarschäden versichert. In Niedersachsen verfügen zur Zeit nur ca. 18% der Immobilieneigentümer über die Elementarschadenversicherung.

Diese Versicherung als Ergänzung zur Gebäudeversicherung schützt bei Naturgewalten durch Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser, Erdrutsch, Erdsenkung und Schneedruck.

Flutopfer können die angerichteten Schäden nicht immer aus eigener Kraft beheben. Sie haben ihre Möbel und Hausrat im Wasser oder Schlamm verloren. Ist der Schutt aus dem Haus geräumt, zeigt sich das wahre Ausmaß der Zerstörung. Durchfeuchtete Wände und Böden werden getrocknet, Kontaminationen infolge ausgetretener Schadstoffe müssen von der Bausubstanz abgetragen werden. Unterspülte Häuser werden gegen Einsturz gesichert, im schlimmsten Fall abgerissen. Eigentümer beklagen den finanziellen Schaden nach einer Flutkatastrophe häufig auf sechsstellige Beträge. Während dessen müssen evakuierte Bewohner bei Verwandten oder in kostenpflichtig angemieteten Unterkünften eine vorübergehende Bleibe suchen. Die Rückkehr in ihr Eigenheim kann abhängig von den Sanierungsauflagen Monate dauern.


Die Elementarschadenversicherung ersetzt den finanziellen Schaden am Gebäude. Sie kommt für die Abräumkosten, die Trockenlegung, den Dekontaminationsaufwand bei Sanierung und den Wiederaufbau der Immobilie auf. Mehrkosten für eine angemietete vorübergehende Unterkunft werden nach vertraglich individuell vereinbarten Leistungen ersetzt. Die Kosten für eine Elementarschadenversicherung sind abhängig von der jeweiligen Gefahrenzone, in der sich das Gebäude befindet, der sogenannten ZÜRS Zone. 90 Prozent aller Häuser liegen in ZÜRS I, eine Zone in der man statistisch weniger als alle 200 Jahre mit einer Überschwemmung rechnet. Der Beitragszuschlag zur bestehenden Gebäudeversicherung bewegt sich bei ca. 10 - 15 Prozent. In der Gefahrenklasse ZÜRS II werden Standorte bewertet, in denen alle 100 bis 200 Jahre eine Flut kommt. In ZÜRS III wird alle 10 bis 100 Jahre eine Überflutung beobachtet. Die Gefahrenzonen II und III betreffen zusammen neun Prozent aller Gebäudestandorte. In allen drei ZÜRS-Zonen wird die Elementarschadenversicherung von Gebäudeversicherern gegen Aufpreis angeboten. Moderate Selbstbeteiligungen im Schadenfall sind üblich. Nur 0,9 Prozent der Gebäude liegen bundesweit in der höchsten Gefährdungszone ZÜRS IV, in der statistisch mindestens einmal in 10 Jahren Hochwasser auftritt. Hier wird es schwierig, eine Absicherung zu erhalten. Gegebenenfalls erfordern Gebäudeversicherer zusätzliche technische Sicherungsvorkehrungen gegen Überflutung.

Für den finanziellen Ersatz der beschädigten Möbel, Haushaltsgegenstände, Wäsche und Kleidung ist eine Ergänzung der Hausratversicherung um die Elementarschadenversicherung erforderlich.

Ingrid Jordan-Berger,
GET Service GmbH