Verkehrsrechtsschutzversicherung

Unfälle im Straßenverkehr passieren täglich.

Der Unfallverursacher streitet die Schuld ab. Als verletzter Verkehrsteilnehmer fordern Sie Schadensersatz. Ohne anwaltliche Vertretung geht es nicht weiter. Kostenschutz bietet der Verkehrsrechtsschutz.

Antrag auf Privat-Rechtsschutz

Angaben zu den Vertragsbestimmungen
Für den Antrag ist es erforderlich, dass Sie die folgenden Dokumente gelesen haben und diese akzeptieren. Bitte bestätigen Sie dies durch Anklicken der Checkbox.





a.) » Antrag auf Privat-Rechtsschutz der ÖRAG

b.) » Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der ÖRAG (ARB) - gültig ab 01.07.2021 inkl.
  • Verbraucherinformation nach § 1 der VVG-Informationspflichtenverordnung (Seite 1)
  • Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) der ÖRAG (Seite 3 ff.)
  • Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung (Seite 24 f.)
  • Allgemeine Vertragsinformationen (Seite 28)

c.) » Produktinformationsblatt (IPID)

d.) » Produktinformationen Privat-Rechtsschutz (PI)

Hinweis Vermittlerinformation
Unser Anspruch ist es, Sie immer umfassend und bestmöglich in Ihrem Sinne zu beraten. Deshalb stellen wir uns Ihnen als Vermittler kurz vor. Diese Pflicht zur Information und Dokumentation ist gesetztlich vorgeschrieben.


e.) » Download IDD Vermittlerinformationen

GET Service GmbH

Der Versicherungsmakler für Grundeigentümer

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