Bauherren-Rechtsschutz

Für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren
  • Bei Erwerb oder Errichtung eines Neubaus
  • Bei Um- und Ausbau oder Sanierung
  • Für privat genutzte Immobilien
Starke Leistungen
  • Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte in Deutschland: Einfamilienhäuser inklusive Einliegerwohnung, Eigentumswohnungen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen und sogar Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohneinheiten
  • Die Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro pro Rechtsschutzfall
  • Versicherter Zeitraum: 5 Jahre
  • Keine Wartezeit
  • Inklusive Rechtsservice MEINRECHT
  • Bauherren-Rechtsschutz to go: Für kleinere Bauvorhaben bzw. Sanierungsmaßnahmen mit einer Bau-, Kauf-oder Sanierungssumme bis 80.000 EURO
  • Ihr Berater/Ihre Beraterin informiert Sie über die Abschlussvoraussetzungen

Versichern, was bisher nicht versicherbar war

Diese Immobilien-Rechtsschutzversicherung wird ausschließlich bei der ÖRAG und hier über Get Service angeboten.
Wichtiger Pluspunkt: Es gibt keine Wartezeiten.

Sicher planen

Damit beim Bauen, Kaufen und Sanieren alles glattgeht, erhalten Sie als Bauherrin oder Bauherr Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
Als Bauherrin oder Bauherr erhalten Sie Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, um ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Zusätzlich gilt der Rechtsschutz auch im Zusammenhang mit:
  • dem Erwerb eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks,
  • der Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie sonstiger baulicher Anlagen, die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin befinden bzw. die dieser oder diese zu erwerben beabsichtigt,
  • einem Bauträgergeschäft.

Hohe Kostenübernahme

Es werden bis zu 100.000 Euro pro Rechtsschutzfall übernommen.

Im Fall eines Rechtsstreits übernimmt die ÖRAG für Sie die Kosten für Anwältin oder Anwalt, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeuginnen oder Zeugen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme.

Wichtig zu wissen

Den Versicherungsschutz können Sie zu folgenden Bedingungen abschließen.

Für den Bauherren-Rechtsschutz gelten folgende Voraussetzungen:

  • Wichtig ist die Antragstellung „vor dem ersten Spatenstich“: Der Versicherungsbeginn des Rechtsschutzvertrags muss vor Beginn* der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen liegen. Beim Bauträgergeschäft ist das Datum des notariellen Kaufvertrages maßgeblich.
  • Der Bauherren-Rechtsschutz ist in Verbindung mit einer Sparkassenfinanzierung oder auch mit dem Rundum-Schutz der ÖRAG für Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen erhältlich.
  • Gewerblich genutzte Objekte sind nicht versicherbar.
  • Kein Versicherungsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung selbst.

Für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer

Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ist in der Regel die kreditnehmende Person – als Eigentümerin oder Eigentümer einer privaten Wohneinheit oder als Bauherrin oder Bauherr einer privaten Baumaßnahme.

Auch für Vermieterinnen und Vermieter

Der Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte in Deutschland mit bis zu vier Wohneinheiten.
Der Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte in Deutschland – auch wenn diese nicht selbst bewohnt sind. Im Einzelnen sind das:
  • Einfamilienhäuser inklusive Einliegerwohnung
  • Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohneinheiten
  • Eigentumswohnungen
  • Ferienwohnungen
  • Ferienhäuser.

Tipp! Für kleinere Bauvorhaben bzw. Sanierungsmaßnahmen mit einer Bau-, Kauf- oder Sanierungssumme bis 80.000 EURO bieten wir unseren Bauherren-Rechtsschutz to go an!

Zum Beispiel, wenn Sie Ihr Eigenheim energieeffizient sanieren möchten.

Gut beraten

Der Bauherren-Rechtsschutz sorgt bei privaten Bauprojekten dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
* Mit „Baubeginn“ ist das Datum gemeint, an dem die Erdarbeiten beginnen, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen von der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer selbst oder einer von der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer beauftragten Baufirma durchgeführt werden sollen. Erdarbeiten („erster Spatenstich“) sind das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels. Zum Baubeginn zählt auch der Abriss von alten Gebäuden, Gebäudeteilen oder sonstigen baulichen Anlagen zum Zweck der Bauvorbereitung. Dem Baubeginn vorgelagerte Arbeiten, die der Säuberung und Räumung des Baugrundstücks dienen, bleiben außer Betracht (z. B. das Fällen von Bäumen, Entfernen von losem Abfall oder Schutt).

Ein Angebot der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, www.oerag.de