Berufsrechtsschutzversicherung

Sicher bei Kündigungen und sonstigen Streitigkeiten.

Nichtselbstständige können das Kostenrisiko in einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber über die rechtmäßige Änderungskündigung, die Höhe der Überstundenvergütung, der Abfindung, etc. mit einer Rechtsschutzversicherung minimieren. Ohne Rechtsschutz trägt der Arbeitnehmer das Kostenrisiko im Arbeitsgerichtsverfahren in erster Instanz, auch wenn er den Prozess gewinnt, selbst.

Antrag auf Privat-Rechtsschutz

Über eine gesonderte Police können bereits außergerichtliche Risiken in den Bereichen Privat, Verkehr- und Berufs-Rechtsschutz abgeschlossen werden.

Angaben zu den Vertragsbestimmungen
Für den Antrag ist es erforderlich, dass Sie die folgenden Dokumente gelesen haben und diese akzeptieren. Bitte bestätigen Sie dies durch Anklicken der Checkbox.





a.) » Antrag auf Privat-Rechtsschutz der ÖRAG

b.) » Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der ÖRAG (ARB) - gültig ab 01.04.2024 inkl.
  • Verbraucherinformation nach § 1 der VVG-Informationspflichtenverordnung (Seite 1 f.)
  • Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) der ÖRAG (Seite 3 ff.)
  • Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung (Seite 28 ff.)
  • SCHUFA-Informationsblatt (Seite 31 f.)
  • Allgemeine Vertragsinformationen (Seite 33 f.)

c.) » Produktinformationsblatt (IPID)

d.) » Produktinformationen Privat-Rechtsschutz (PI)

Hinweis Vermittlerinformation
Unser Anspruch ist es, Sie immer umfassend und bestmöglich in Ihrem Sinne zu beraten. Deshalb stellen wir uns Ihnen als Vermittler kurz vor. Diese Pflicht zur Information und Dokumentation ist gesetztlich vorgeschrieben.


e.) » Download IDD Vermittlerinformationen

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Der Versicherungsmakler für Grundeigentümer

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