Gewässerschaden­haftpflichtversicherung für Grundeigentümer

Gefahrenquellen für die Umwelt

Grundeigentümer, die einen Öl- oder Flüssiggastank auf ihrem Grundstück lagern, setzten damit eine allgemeine Gefahrquelle für die Umwelt, die Verkehrssicherungspflichten begründet. Fließt Heizöl aus und sickert in das Erdreich, haftet der Grundeigentümer für die Umweltverunreinigung und kommt für die Kosten der Umweltschadenbeseitigung auf. Da die Kosten in derartigen Fällen hoch sind, empfiehlt sich der vorsorgliche Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung. Sie ist in begrenztem Umfang in einigen komfortabel ausgestatteten Privathaftpflichtversicherungen enthalten.

Bei vermieteten Gebäuden sollte in jedem Fall eine gesonderte Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Grundeigentümer sind gut beraten, ihren bestehenden Versicherungsschutz rund um die Immobilie auf Aktualität, eventuelle Lücken oder Unterversicherung von Fachleuten überprüfen zu lassen.

Unsere Empfehlung

Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung kann meist als zusätzliche Option bei einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Nutzen Sie hierfür unseren Vergleichsrechner für Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen.
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