Inflation und Baukostenanstieg verteuern Wohngebäudeversicherung ab 01.01.2023
Ab 01.01.2023 wird die Gebäudeversicherung aufgrund gestiegener Kosten teurer. Die Preissteigerungen infolge Rohstoffverknappung, Energiemangel, Lohnkostensteigerung und einer Inflation mit 10 Prozent, eine Teuerungsrate auf höchstem Stand seit dem Jahr 1951, sind überall spürbar. Im Bausektor ziehen die Kosten für Baumaterial und Lohnarbeiten seit Anfang des Jahres 2022 stark an.
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 06.10.2022 sind die Preise für konventionelle Neubauten im August 2022 um 16,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.
Die Angaben beziehen sich auf Bauleistungen am Bauwerk inklusive Mehrwertsteuer. Den größten Anteil an dem Gesamtindex haben die Rohbauarbeiten, die um 18,2 Prozent stiegen, Dachdeckerarbeiten verteuerten sich um 19,6 Prozent. Zimmer- und Holzbauarbeiten hatten schon im August 2021 einen Anstieg um 46,5 Prozent erfahren und legten nun um weitere 2,3 Prozent zu. Diese Daten fließen in die Wertermittlung zur Berechnung der Normalherstellungskosten von Wohngebäuden ein.
Wohngebäudeversicherung
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Bei Büro- und Geschäftsgebäuden ist ein Anstieg des Baupreisindex um 18 Prozent bzw. 17,7 Prozent gegeben.
Der Baupreisindex und der Tariflohnindex werden bei der Berechnung der Tarife in der Wohngebäudeversicherung berücksichtigt, um im Schadenfall zu gewährleisten, dass die tatsächlichen Kosten der Wiederherstellung des versicherten Bauwerkes ersetzt werden können. Nach den Vorgaben des Statistischen Bundesamtes ermittelt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich den Index, der als Anpassungsfaktor, Prämienfaktor oder gleitender Neuwertfaktor zur Berechnung der Versicherungsprämien für die Wohngebäudeversicherung beiträgt.
Für das Versicherungsjahr 2023 erhöht sich der Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert um 14,73 Prozent. Versicherungsnehmer haben aber kein außerordentliches Kündigungsrecht anlässlich der dadurch verursachten Steigerung des Versicherungsbeitrages.
Mit der Anpassung wird die Gefahr einer Unterversicherung bei Wiederaufbau oder Instandsetzung der beschädigten Immobilie zu höheren Bau- und Lohnkosten gebannt. Die Versicherer, die die Wohngebäudeversicherung zur gleitenden Neuwertversicherung anbieten, sind zur Angleichung ihrer Versicherungsbeiträge an den geltenden Anpassungsfaktor verpflichtet. Eine so massive Erhöhung wie sie nun erfolgt ist, gab es in den letzten zehn Jahren nicht.
In der Vergangenheit betrug die Anhebung durchschnittlich 3 Prozent jährlich. Nicht nur Hauseigentümern und Vermietern macht dieser Preisanstieg zu schaffen. Mit den Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2023 werden auch die Mieter mit dem gestiegenen Versicherungsbeitrag der Wohngebäudeversicherung belastet.
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