Schutzmaßnahmen

Winterschutz für nicht fertig gestellte Bauten 

Wer mit Wintereinbruch seinen Neubau oder seine Haussanierung nicht fertig gestellt hat, sollte im eigenen Interesse auf die Gefahren, die Väterchen Frost mit sich bringt, achten. Offene Kellerschächte und Kellertreppenzugänge lassen Schnee und Tauwasser ungehindert in den Kellerraum sickern. Dort sammelt sich Feuchtigkeit, die in die Wände zieht und bei nicht ausreichender Trocknung und Lüftung später Schimmelbildung erzeugt. Das gleiche gilt für ungeschützte Räume unterhalb eines noch offenen Daches oder für Deckendurchbrüche für neue Versorgungsleitungen. Wenn die Baufirmen in der Schlechtwetterphase nicht arbeiten können, inspiziert der Bauherr sein Objekt regelmäßig auf die möglichen Einfallstore für Wasser- und Frostschäden. Auch nicht abgedeckte Mauerkronen, die ungeschützt Regen und Schmelzwasser aufnehmen, werden für das Bauprojekt bei späterem Frostschaden am Mauerwerk zu einem unberechenbaren bauphysikalischem Risiko. Zur vorsorglichen Schadenabwendung werden die Schwachstellen mit wasserundurchlässigen Folien und Brettern abgedeckt bzw. verschlossen. Ist der Bau fortgeschritten, sind die Wasser- und Heizungsrohre bereits installiert und mit Wasser gefüllt, muss bei Kälteeinbruch geheizt werden, um Frostschäden zu vermeiden.

Diese besonderen Schutzmaßnahmen zum Sichern der Baustelle gegen Niederschlagswasser und Witterungsschäden obliegen grundsätzlich der beauftragten Baufirma nach DIN 18299. Doch wo die ordentliche Sicherung der Baustelle unterblieben ist, nimmt der Bauherr ersatzweise die Schutzmaßnahmen vor, denn letztendlich geht es um den Erhalt seines Eigentums und den zeitigen Baufortschritt.

Monetären Schutz vor Feuerschäden bietet den künftigen Hauseigentümern die Feuerrohbauversicherung. Bei Blitzeinschlag mit dadurch ausgelöstem Brand während eines Wintergewitters oder bei Brandstiftung auf der nicht beaufsichtigten Baustelle ersetzt die Versicherung den eingetretenen Schaden am Neubau, sodass ohne zusätzliches Kostenrisiko wieder aufgebaut werden kann. Um Kosten sparend Versicherungsschutz für das Bauvorhaben zu erhalten, sollte bereits bei Baubeginn die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Sie enthält üblicherweise für sechs Monate eine beitragsfreie Feuerrohbauversicherung. Nach Baufertigstellung geht der Feuerrohbauschutz in die Wohngebäudeversicherung über.

Wird ein Gewerk nach Fertigstellung durch das Bauunternehmen infolge Starkregens oder heftigen Wintersturms beschädigt, liegt das Risiko bei den Bauherren. Finanziellen Schutz vor diesem Schaden gewährt die Bauleistungsversicherung. Sie ersetzt die zusätzlichen Kosten zur Wiederherstellung des zerstörten Gewerkes, gleich ob es sich um einen vom Sturm zerstörten Dachstuhl oder eine vom Hagelschlag beschädigte Fassadendämmung handelt.

Ingrid Jordan-Berger,
GET Service GmbH