Kleine Schäden selber zahlen - lohnt sich
Einen Kratzer am Kotflügel beim Einparken am eigenen Auto selbst verursacht, kann der Kfz-Vollkaskoversicherung zur Schadenregulierung gemeldet werden. Eine Dachziegel, die sich beim Sturm vom Dach gelockert hat, verursacht Dachdeckerkosten in überschaubarer Höhe. Auch dies ist ein Fall für die Versicherung. Ob man jedoch Schäden mit wenigen hundert EURO dem Versicherer anzeigt, will gut überlegt sein. Jeder Schaden erhöht die Schadenfrequenz des eigenen Versicherungsvertrages. Nach zwei gemeldeten Schäden überprüfen Versicherer üblicherweise die Schadenquote ihres Kunden. Versicherer wie auch Kunden haben das Recht, innerhalb von 4 Wochen nach Schadenregulierung den Versicherungsvertrag zu kündigen. Vom Versicherer werden dann häufig höhere Versicherungsbeiträge und Selbstbeteiligungen bei Fortsetzung des Versicherungsvertrages gefordert. Selbstverständlich kann der Kunde das ablehnen. Auf der Suche nach einem anderen Versicherer, wird er aber vor Vertragsabschluss regelmäßig nach den Vorschäden gefragt. Versicherer wollen auch wissen, wer den Vorvertrag gekündigt hat. Hat der Versicherer wegen Schadenhäufigkeit gekündigt, stellt dies keine gute Verhandlungsbasis für Schutz suchende Kunden dar.
Im eigenen Interesse empfiehlt sich bei Schadeneintritt erst einmal zu rechnen, ob es sich lohnt, den Bagatellschaden dem Versicherer zu melden, oder den Schaden besser aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Unbelastete Versicherungsverträge bieten erfahrungsgemäß günstigere Voraussetzungen für einen reibungsfreien Schadenausgleich im Ernstfall.
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