Baumaterial wird knapp und teurer

Das hat Auswirkungen auf den Baupreisindex und Folgen für die Kosten der Gebäudeversicherung

Handwerker und Bauunternehmen schlagen Alarm. In der Corona-Pandemie sind die Preise für Mineralölerzeugnisse um 15 Prozent, für Holz um bis zu 20 Prozent und Betonstahl bis zu 30 Prozent teurer geworden. Bei Wärmedämmmaterial wird ein Anstieg um rund 50 Prozent beobachtet. Ursächlich für diese Preisentwicklung ist eine weltweite Verknappung der Waren in Folge der herunter gefahrenen Produktion in der ersten Welle der Corona-Pandemie im letzten Jahr. Als die Konjunktur in China und USA Anfang diesen Jahres wieder anlief, waren die Vorräte schnell verbraucht. Die Lager sind leer geräumt. Hinzu kommt der Bauboom in der Coronazeit. Wer kann, nutzt die Zeit zu Hause für Bau- und Renovierungsmaßnahmen.

Wenn die Kosten zum Neubau einer Immobilie steigen, dann muss diese Entwicklung auch bei der Berechnung der ausreichenden Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung berücksichtigt werden. Im Schadenfall erwartet der Eigentümer den Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes in gleicher Art und Qualität zu dem dann geltenden Neubaupreis beziehungsweise Neubauwert. Bei einer Reparatur nach einem Wasserschaden sind die aktuellen Marktpreise für Baumaterial und Handwerkerlöhne zu zahlen.

Die Gebäudeversicherer behelfen sich bei der Ermittlung einer ausreichend hohen Versicherungssumme mit einer fiktiven Rechengröße dem Wert 1914. Mit ihm lässt sich das jeweilige Kostenniveau aufgrund veränderter Baupreise und Arbeitslöhne anpassen. Im Jahr 1914 gab es in Deutschland letztmalig vor der Inflation stabile Baupreise und eine goldgedeckte Währung. Der Wert 1914 bemisst den Gebäudewert der Immobilie im Jahr 1914 in Goldmark. Dieser Wert 1914 wird mit dem aktuellen Baupreisindex, ein Wert, der jährlich vom Statistischen Bundesamt aus verschiedenen Faktoren, insbesondere der Lohn- und Baustoffkosten berechnet wird, multipliziert. Teilt man das Ergebnis durch 100, ergibt sich der Neubauwert der Immobilie.

Beispiel zur Berechnung des Neubauwertes eines Einfamilienhauses im Jahr 2021

  • Einfamilienhaus Wert 1914: 20.000 Goldmark
  • Baupreisindex 2021: 1.568,3
  • Berechnung Neubauwert z. Zt.: 20.000 x 1.568,3 / 100 = 313.660 EURO

Im Jahr 2015 betrug der Baupreisindex 1.310,3. Zu dieser Zeit wäre der Wiederaufbau des bezeichneten Einfamilienhauses noch zu einem Preis von 262.060 EURO möglich gewesen. In sechs darauf folgenden Jahren ist der Baupreisindex um insgesamt 19,7 Prozent angestiegen.

Die Beitragsberechnungen zur Wohngebäudeversicherung enthalten einen gleitenden Neuwertfaktor, der den ortsüblichen Neubaupreis als Grundlage erfasst. Dieser Anpassungsfaktor zur automatischen Anpassung der Versicherungssumme an die Preissteigerung setzt sich aus den Größen von 80 Prozent Baupreisindex und 20 Prozent Tariflohnindex im Baugewerbe zusammen. Mit diesem Faktor wird jährlich die Berechnung der Beitragshöhe in der Wohngebäudeversicherung aktualisiert. Jeweils zum 01.01. des Jahres veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft den gleitenden Neuwertfaktor. So ist es möglich, den steigenden oder fallenden Kosten für Neubauten Rechnung zu tragen. Die Versicherungsbeiträge können sich erhöhen oder sinken. Mit der Berechnungsmethode wird im Versicherungsfall eine Kostendeckungslücke in Folge Baupreisänderungen vermieden.

Der Versicherungsbeitrag für die Wohngebäudeversicherung wird wie folgt berechnet

Wert 1914 x gleitender Neuwertfaktor x individueller Beitragssatz des Versicherers

Der Neubauwert ist nicht mit dem Verkehrswert der Immobilie identisch. Der Verkehrswert spiegelt den aktuellen Kaufpreis der Immobilie am Immobilienmarkt wider. Hier spielen andere Faktoren zur Kaufpreisermittlung eine Rolle, wie die Lage des Hauses, die Ausstattung, die Abnutzung und vor allem die Nachfrage der Kaufinteressenten.

Wohngebäudeversicherung

Wenn die Kosten zum Neubau einer Immobilie steigen, dann muss diese Entwicklung auch bei der Berechnung der ausreichenden Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung berücksichtigt werden. Im Schadenfall erwartet der Eigentümer den Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes in gleicher Art und Qualität zu dem dann geltenden Neubaupreis beziehungsweise Neubauwert. Bei einer Reparatur nach einem Wasserschaden sind die aktuellen Marktpreise für Baumaterial und Handwerkerlöhne zu zahlen.

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RAin Ingrid Jordan-Berger
GET Service GmbH