Blindgänger - die tickende Zeitbombe

Wer zahlt für Schäden bei einer Bombendetonation?

75 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges liegen noch tausende Bomben unentdeckt im Erdreich und Gewässern. Starke Bombenangriffe richteten die Alliierten gegen die Großstädte Berlin, Dresden, Frankfurt, Hamburg und Köln. Auch viele andere Städte wie Bielefeld, Hildesheim, Offenburg und Wetzlar wurden vom Bombenhagel in Schutt und Asche gelegt. Die Ruinen des Krieges sind Neubauten gewichen. Unzähligen Blindgänger, die wegen technischer Defekte nicht detonierten, werden infolge der langjährigen Korrosion zu Zeitbomben für Anwohner und Betriebe. Bei geplanten Bauarbeiten wird vor Beginn des Baustarts eine Sondierung möglicher Kampfmittel in bekannten besonders von Bombenangriffen betroffenen Stadtgebieten vom Katasteramt angeordnet. Kampfmittelbeseitigung ist Ländersache. Bundesländer haben hierzu Merkblätter veröffentlicht, so Niedersachsen:

Kampfmittelexperten untersuchen das geplante Baugebiet minutiös auf Bomben und Munition. Wird nichts Gefährdendes gefunden, bescheinigen sie freie Flächen. Andernfalls wird der Fund an die Stadtverwaltung gemeldet, die Gefährdungslage geprüft und im Anschluss die Bombenräumung geplant. Evakuierungen der Bevölkerung gehen den Bombenentschärfungs- und Räumarbeiten voraus. Bei aller Vorsicht kommt es immer wieder zu unkontrollierten Sprengungen, sodass Häuser von Anwohnern beschädigt werden, Feuerfunken zu Dachstuhlbränden führen, Türen und Fenster durch die Wucht der Detonation zerstört werden.

Wer zahlt diese Schäden?

In den unverbindlichen Musterbedingungen für Versicherer des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) steht, dass Schäden, durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand nicht versichert sind. Man nennt diese Formulierung Kriegsausschlussklausel. Nun sind diese Bedingungen für Versicherer nicht verpflichtend.

Viele Versicherer leisten freiwillig in einem derartigen Fall. Andere Versicherer haben die Blindgängerschäden nach einer Detonation in ihren Versicherungsschutz verbindlich eingeschlossen. Dabei kommt die Wohngebäudeversicherung nach einer Explosion der Weltkriegsbombe für Schäden an der Fassade, an dem Dach, Türen und Fenstern auf. Die Hausratversicherung ersetzt den Schaden nach einer Detonation am Inventar, den zerstörten Möbeln und der sonstigen Inneneinrichtung.

Wird auf einer Baustelle ohne Einschaltung des Kampfmittelräumdienstes unachtsam ein Detonationsschaden des Blindgängers verursacht, muss sich das Bauunternehmen selbst Haftungsfragen stellen. Gegebenenfalls führt die betriebliche Verantwortung für den eingetretenen Schaden zur Inregreßnahme und einer Schadenersatzleistung aus der Betriebshaftpflichtversicherung.

Wohngebäudeversicherung

Viele Versicherer haben die Blindgängerschäden nach einer Detonation in ihren Versicherungsschutz verbindlich eingeschlossen. Dabei kommt die Wohngebäudeversicherung nach einer Explosion der Weltkriegsbombe für Schäden an der Fassade, an dem Dach, Türen und Fenstern auf.

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Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ersetzt den Schaden nach einer Detonation am Inventar, den zerstörten Möbeln und der sonstigen Inneneinrichtung.

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Ingrid Jordan-Berger
GET Service GmbH