Ein Brand kann unterschiedliche Ursachen haben. Der technische Defekt eines elektrischen Gerätes, die überhitzte Maschine oder menschliches Fehlverhalten führen zu Bränden. Der größte Waldbrand in der Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns bei Lübtheen Anfang Juli ist vermutlich durch Brandstiftung entstanden. 1.200 Hektar Waldfläche wurden vom Feuer vernichtet, vier Ortschaften mit rund 800 Einwohnern mussten zeitweise evakuiert werden. Die Bewohner bangten tagelang um den Erhalt ihrer Häuser, ihres Hab und Gutes.
Im Jahr 2018 erfasste die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung insgesamt 2.348 ha vernichtete Waldfläche nach Waldbränden. Von den registrierten 1.708 Bränden war in 221 Fällen von Brandstiftung die Rede, bei 436 Bränden führte fahrlässiges Handeln von Campern, Wanderern sowie bei Forst- und Landarbeiten zu Feuerschäden. Umso trockener die Wälder in Dürrezeiten wie im letzten Jahr und nun im Sommer 2019 sind, umso stärker steigt die Gefahr von Flächenbränden, die vor Wohngebieten nicht halt machen.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2018 insgesamt 20.369 Fälle von Brandstiftung in Deutschland gemeldet. Die fahrlässige Brandstiftung wurde dabei mit 7.732 Fällen registriert, in 810 Fällen handelte es sich um fahrlässiges Herbeiführen eines Brandes. Doch in 11.827 Fällen musste wegen vorsätzlicher Brandstiftung ermittelt werden. Die Branddelikte stiegen bundesweit gegenüber dem Vorjahr um 7,8% an. Jeder dritte Tatverdächtige war bei den vorsätzlichen Brandstiftungsdelikten in jugendlichem Alter von 14 bis 18 Jahre alt. Ganz unterschiedliche Motive veranlassen die Täter zu diesen Straftaten, z.B. Rache, das Vertuschen wollen einer anderen Tat, die Lust eines Feuerteufels.
Bei den fahrlässigen Brandstiftungen und fahrlässig herbei geführten Brandgefahren ist der Anteil Erwachsener über dem 60. Lebensjahr am höchsten. Die Aufklärungsquote ist bei dieser Gruppe Verursacher hoch. Häufig liegt Unachtsamkeit im Umgang mit offenem Feuer und Nichterkennen der Gefahren bei Einsatz von Maschinen oder Freizeitaktivitäten als ursächliches Handeln zugrunde. Wenn der Verantwortliche ermittelt werden kann, haben Geschädigte die Möglichkeit, ihre Schadenersatzansprüche gegen den Schadenstifter geltend zu machen. Die Summen zur Wiederaufforstung eines privaten Waldstückes, des durch Feuer vernichteten Eigenheims oder der zerstörten Wohnung können sich auf sechsstellige Beträge und mehr belaufen.
Wird durch vorsätzliche Brandstiftung fremdes Eigentum vernichtet oder beschädigt, bleibt das kriminelle Handeln oft unaufgeklärt und der Geschädigte kann seine Ansprüche auf Ersatz des entstandenen Schadens nicht gegen Unbekannte einfordern. Nur die Eigenvorsorge kompensiert den finanziellen Verlust. Für den Sachschaden an der ausgebrannten Immobilie kommt die eigene Wohngebäudeversicherung auf, die vernichteten Möbel, der gesamte Hausrat werden von der privat abgeschlossenen Hausratversicherung beglichen und das beschädigte eigene Auto von der Kfz-Kaskoversicherung reguliert.
Ingrid Jordan-Berger
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