Cyberkriminalität bedroht alle

Wie gut klang die Nachricht in diesem Frühjahr, die Anzahl der polizeilich erfassten Delikte von Wohnungseinbruchdiebstahl ist landesweit auf ein historisches Tief von 75.023 Fälle im Jahr 2020 gesunken. Nur die Aufklärungsquote bessert sich nicht, sie liegt bei nur 17,6 Prozent der Taten. Im Corona-Jahr hielten Kriminelle zwangsläufig Abstand zu bewohnten Immobilien.

Ein gegenläufiger Trend zeichnet sich bei Angriffen der Cyberkriminalität ab. Cyberkriminelle passten sich den gesellschaftlichen Notlagen an. In privaten Haushalten, bei Selbständigen und Unternehmen sowie Vereinen schrecken die Täter nicht vor verschlossenen Türen zurück. Umso mehr von zu Hause aus über Internetverbindungen gearbeitet wird, umso stärker sind die Angriffe auf die Anwender. Während Bürger und Unternehmen zahlreich auf digitale Angebote zurückgreifen mussten, um sich über Streaming- und Messengerdienste zu verständigen, bekamen Kriminelle mehr Plattformen, um anzugreifen.

Unter Cyberkriminalität versteht man alle illegalen Handlungen, so das widerrechtliche Eindringen in EDV-Systeme, Manipulationen im Computer- und Telekommunikationsbereich zu Betrugsvorhaben, zum Ausspähen von Daten, der Datenhehlerei bis zur Sabotage von Verwaltungsprogrammen und technischen Anlagen. Einfallstore für den Anstieg der Cyberangriffe bieten die häufigeren Internetnutzungen zum Onlinehandel, zum Onlinebanking und der betriebliche Rückzug von Mitarbeitern in nicht professionell gesicherte Homeoffice-Infrastrukturen. Mit Hilfe von Pishing-Seiten und -Mails werden sensible Daten abgegriffen. Malspam-Kampagnen werden eingeschleust, mit dem Ziel sich zu verteilen. Gefährliche DDoS-Angriffe legen Plattformen und VPN-Server lahm. Mit Ransomware-Angriffen auf Unternehmen und Verbände werden Betriebe blockiert, allein zum Zweck der Erpressung von Lösegeldzahlungen.

Die polizeilich erfassten Fälle von Cyberkriminalität stiegen in Deutschland im Jahr 2020 um fast 8 Prozent auf 108.474 gegenüber dem Vorjahr (BKA, Cybercrime Bundeslagebild 2020). Die Aufklärungsquote lag bei 32,6 Prozent. Hierdurch entstehen in der Deutschen Wirtschaft Rekordschäden, die auf rund 103 Milliarden EURO beziffert wurden (Bitkom e.V. Research, Studienbericht 2020).

Alle potenziell Betroffenen, ob Privatpersonen oder Unternehmen und Vereine müssen eine erhöhte Cyberabwehr organisieren, um ihre IT-Infrastrukturen und Unternehmensnetzwerke besser zu schützen. Mitarbeiter sollten für typische Cyberfallen sensibilisiert werden, damit Angriffe frühzeitig erkannt werden. Zur Schadenkompensation sind Cyberversicherungen geeignet.

Die Leistungen der Cyberversicherung:

Assistance-Leistungen

Das Leistungsspektrum geht weiter als bei anderen Versicherungen, denn im Krisenfall ist sofort professionelle Unterstützung von IT-Forensikern gefragt. Die Datenrettung, die Wiederherstellung von Software, Systemen und Netzwerken zur Wiederaufnahme des Betriebes steht im Vordergrund. IT-Forensiker identifizieren die Cyberquelle, sie nehmen die Beweissicherung des Vorfalls vor. Bei begründetem Verdacht eines Vorfalles wird telefonisch Erstberatung geboten. Nach einem Cyberangriff werden dem Versicherten Maßnahmen für Sicherheitsverbesserungen aufgezeigt und umgesetzt.

Leistungen bei Eigenschäden

Der entstandene Ertragsausfall wird ersetzt. In Absprache mit dem Versicherer werden Lösegelder übernommen. Kosten für die Benachrichtigung betroffener Dateninhaber werden vom Versicherer ebenso getragen wie die Ausgaben für Krisen-/PR-Maßnahmen. Sollten Ordnungsbehörden Bußgelder gegen die Betroffenen verhängen, weil im Betrieb eigene Datenschutzverletzungen den Cyberangriff erst ermöglichten, zahlen Versicherer diese Gelder. Im Ernstfall werden auch Kosten für die strafrechtliche Verteidigung der geschädigten Unternehmensverantwortlichen in diesen Fällen übernommen.

Leistungen bei Drittschäden

Schadenersatzansprüche von Kunden oder Geschäftspartnern durch Weitergabe des Virus sind ersatzpflichtig. Cyberversicherer leisten auch bei Betrugsschäden im e-Payment. Gesetzliche Ansprüche geschädigter Dritter aufgrund Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, von Namens-, Urheber- und Markenrechten in Folge einer Cyberstraftat werden von der Versicherung befriedigt.

Jetzt Angebot anfordern

Wer Interesse an einer Absicherung der Cyberrisiken hat, kann bei GET ein Angebot zur Cyberversicherung anfordern. Wir raten allen Selbständigen, Freiberuflern, Unternehmen und Vereinen dazu, sich mit diesem Thema zu beschäftigen.

RAin Ingrid Jordan-Berger
GET Service GmbH