Sieben Fehler, die Hauseigentümer bei mangelhaftem Versicherungsschutz Geld kosten

1. Fehler: Darauf hoffen, dass alles gut geht.

Wer nur die Erfahrung der Vergangenheit berücksichtigt, wonach nichts Dramatisches an Unwettern in der eigenen Region passiert ist, riskiert von den Naturgefahren überrascht zu werden. Seit Jahren nehmen Unwetter und Starkregen in unserem and an Häufigkeit und Intensität zu. Das Jahr 2021 ist schon jetzt das teuerste Naturgefahrenjahr seit über 50 Jahren in Deutschland. Hagel im Frühjahr und das Tief Bernd mit tagelangem Starkregen im Juli verursachten geschätzte 11,5 Milliarden EURO Schäden in den Katastrophengebieten.

Elementarschadenversicherung

2. Fehler: Der Glaube an eine risikofreie Zone, in der man wohnt.

Unwetter führen zu wütenden Naturgewalten an der norddeutschen Küste, im Landesinneren, auf den Bergen. Geschützte Komfortzonen sind weder im Osten noch im Westen garantiert. Mittlerweile informieren veröffentlichte Gefahrenkarten der Städte und Kommunen, wo in der Vergangenheit Fluthochwasser und Starkregen auftraten.

Elementarschadenversicherung

3. Fehler: Es fehlt die Zeit, um den Versicherungsschutz zu aktualisieren.

Unwetter wie Tornados oder Starkregen bei Gewitter lassen sich nicht genau voraus sehen. Keiner sollte abwarten, bis das nächste Extremwetter voraus gesagt wird. Wer dann noch schnell eine Elementarschadenversicherung für das eigene Haus abschließen möchte, könnte zu spät kommen. Viele Versicherer vereinbaren bei Neuabschluss der Elementarschadenversicherung mittlerweile eine Wartezeit von mehreren Wochen. Wer von einem Elementarschadenereignis betroffen war, muss bei späterem Versicherungsabschluss das Schadenereignis angeben. Die Versicherer vereinbaren in dem Fall höhere Selbstbeteiligungen im Schadenfall.

Wohngebäudeversicherung Elementarschadenversicherung

4. Fehler: Das Sparen an der falschen Stelle.

Eine sehr preisgünstige Wohngebäudeversicherung im Basisschutz ist selten ausreichend. Hauseigentümer sollten darauf achten, alle Naturgefahren umfassend mit zu versichern. Hierzu zählen die Risiken Feuer, Sturm, Hagel sowie die zusätzliche Leitungswasserversicherung, abgesichert in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung. Die weiteren Naturgefahren Starkregen mit Überschwemmungen, Schneedruck, Erdrutsch, Lawinen sowie Erdbeben werden mit einer ergänzenden Elementarschadenversicherung abgesichert. Bislang sind bundesweit nur 45 Prozent aller Haushalte gegen die letztgenannten Elementargefahren versichert. Der Beitragszuschlag für eine derartige Ergänzung des Versicherungsschutzes beträgt abhängig von der Risikozone ZÜRS, in der sich die zu versichernde Immobilie befindet, zwischen 10 – 40 Prozent. Allenfalls in stark von Hochwasser gefährdeten Gebieten erhöht sich der Beitrag darüber hinaus. Ein komfortabler Versicherungsschutz enthält unter anderem die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit sowie den Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung.

Wohngebäudeversicherung

5. Fehler: Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung bei verschiedenen Versicherern führen.

Bei Überschwemmungen wird nicht nur das Gebäude beschädigt. Das eindringende Wasser und Schlamm zerstören auch das Inventar im Haus. Im Schadenfall führt die Schadenregulierung aus einer Hand von einem Versicherer, der für die Wohngebäude- und die Hausratversicherung zuständig ist, regelmäßig zu besseren, konfliktfreien Ergebnissen. Zwischen den beiden Versicherungssparten muss nicht um die Verteilung der Schadenersatzleistung gestritten werden. Es kommt nicht zu Auseinandersetzungen zweier Versicherer zu der Frage, ob es sich bei dem Einrichtungsgegenstand unter Umständen um fest verbundene Bestandteile des Wohngebäudes oder um das zu ersetzende bewegliche Inventar der Hausratversicherung handelt.

Wohngebäudeversicherung Hausratversicherung

6. Fehler: Nicht an die Absicherung des Öltanks denken.

Hauseigentümer, die einen Heizöltank auf dem Grundstück haben, haften bei Leckage des Tanks im Falle einer Verunreinigung des Grundwassers oder Erdbodens für die dadurch entstehenden Umweltschäden. Die Elementarschadenversicherung kommt bei einer Überschwemmung des Öltanklagerraums nicht für Umweltschäden durch das ausgetretene Heizöl auf. Allein die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ersetzt den Kontaminationsschaden.

Gewässerschaden­haftpflichtversicherung für Grundeigentümer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für Vermieter

7. Fehler: Der Verzicht auf eine Privathaftpflichtversicherung.

Auch wer noch so vorsichtig und sorgfältig im Alltag handelt, ist vor Gefahrenquellen des eigenen Grundstücks nicht gefeit. Eigentum verpflichtet. Dementsprechend muss der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflichten beachten, damit Dritten kein Schaden durch Gefahren, die vom Grundstück ausgehen, zugefügt wird. Wenn bei einem Sturm der unbefestigte Sonnenschirm vom Grundstück wirbelt und einen Passanten verletzt, haftet der Eigentümer für den Personenschaden. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Schadenersatzkosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden der Geschädigten, wenn eine Pflichtverletzung des verantwortlichen Eigentümers festgestellt wird und diese für den Schaden ursächlich ist. Das Gleiche gilt, wenn das nicht wetterfeste Baumhaus der Kinder sich bei Sturm in Einzelteile zerlegt und die davon fliegenden Bretter die Terrassenverglasung des Nachbarn zerstören. Während die Privathaftpflichtversicherung die Haftung des Eigentümers für das selbst genutzte Einfamilienhaus umfasst, bietet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung dem Vermieter Schutz vor Haftung aus Verletzung der Verkehrssicherungspflichten am Mehrfamilienhaus.

Privathaftpflichtversicherung Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

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RAin Ingrid Jordan-Berger
GET Service GmbH