100.000 EUR Schaden – Mietnomaden verwüsten Haus
Zur Alterssicherung erwarb ein Ehepaar vor einigen Jahren das schöne Haus zum Kaufpreis von 280.000 EUR in ruhiger Wohngegend von Hannover. Sie vermieteten es an eine alleinerziehende Mutter mit ihren 4 Kindern. Das Jobcenter zahlte die Miete. Später quartierte die Stadt noch eine Frau mit Kindern in der gleichen Situation in die Dachgeschosswohnung des Hauses ein.
Als dann noch ein Verwandter einer der beiden dort wohnenden Familien zum Mitbewohner wurde, ging der Ärger los. Nachbarn riefen wiederholt die Polizei, um der lautstarken Randale im Haus ein Ende zu setzen. Die Mieter alarmierten immer wieder die Feuerwehr, weil das Wasser durch die Decken drang, nachdem sie die Heizkörper aus der Verankerung gerissen hatten. Man konnte wohl nicht miteinander in Frieden leben. Wände und Decken sind durchfeuchtet, Türen wurden eingetreten, die Küchengeräte zerschlagen, das einst gepflegte Stabparkett so stark beschädigt, dass es nicht mehr saniert werden kann. Der beauftragte Sachverständige testierte einen Schaden am Haus für die Komplettsanierung in Höhe von ca. 80.000 EUR. Zwei Jahre mussten die Vermieter nun klagen, um endlich Recht zu bekommen und einen Räumungstitel zu erwirken. Die Kosten für die zivilrechtliche Rechtsverfolgung von rund 10.000 EUR tragen die geschädigten Eheleute. Wer sein Recht vor dem Zivilgericht einklagen will, muss dem Gericht und dem beauftragten Rechtsanwalt Vorschuss leisten. Das Jobcenter hat schließlich die Miete, vermutlich auf Antrag der Mieter an diese direkt ausgezahlt. Dadurch entstand den Vermietern ein weiterer Schaden in Höhe von 12.000 EUR Mietausfall.
Für die Vermieter ist die Situation unfassbar. Die Stadt Hannover hat jegliche Schadenersatzansprüche gegenüber den Eigentümern wegen fehlender rechtlicher Voraussetzungen abgelehnt. Einer eventuelle Aufsichtspflichtverletzung widerspricht sie und verweist auf zivilrechtliche Ansprüche gegen die Schadenverursacher (Quelle: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 08.11.2019).
Was hätte den Vermietern geholfen, den Schaden finanziell klein zu halten? Eine vor der Vermietung abgeschlossene Vermieter-Rechtsschutzversicherung hätte die Kosten für das Gericht, den gerichtlich beauftragten Sachverständigen zur Feststellung der Schadenhöhe, die Rechtsanwaltskosten und auch die Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher zum Ausgleich der Speditions- und Möbelpackerkosten bei Räumung des Hauses ersetzt. Der Rechtsschutzbeitrag von unter 100 EUR im Jahr fällt im Vergleich zu den entstandenen Rechtskosten von über 10.000 EUR in diesem Fall gering aus.
Der Mietausfallschaden in Höhe von 12.000 EUR lässt sich vorsorglich mit der Mietausfallversicherung absichern. Hierfür ist ein Versicherungsbeitrag von jährlich 109 EUR zu zahlen. Vandalismus-Schäden am Mietobjekt werden nach Abzug der Kaution bis 50.000 EUR zu einem Versicherungsbeitrag von knapp 50 EUR jährlich versichert.
Wir empfehlen zum Ersatz der Rechtsverfolgungskosten Vermieter-Rechtsschutz und für die nicht gezahlten Mieten die Mietausfall-Versicherung.
Für die Vandalismusschäden ist die Mietnomaden-Versicherung ebenso geeignet.
Ingrid Jordan-Berger
GET Service GmbH
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