Rechtskosten steigen um 10 Prozent

Folgen der Rechtsanwaltsvergütungs- und Gerichtskostennovelle 2021

Mit der Rechtsanwaltsvergütungs- und Gerichtskostennovelle 2021 zum 01. Januar 2021 stiegen die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten um mindestens 10 Prozent. Ebenfalls um 10 Prozent wurden die Sachverständigenkosten und Zeugenentschädigungen angehoben. In einigen Rechtsgebieten, wie in sozialrechtlichen Angelegenheiten wurden die Gebühren um 20 Prozent erhöht. Die letzte Anhebung der Rechtsanwaltsvergütungen erfolgte am 01.08.2013. Nach mehr als sieben Jahren begrüßte die Anwaltschaft die Einigung des Bundes und der Länder zum Kostenrechtsänderungsgesetz ab Jahresbeginn 2021. Die Anhebung der Gerichtsgebühren sehen Rechtsanwälte kritischer. In der schwierigen Zeit der Coronapandemie hätte es vielen Rechtssuchenden geholfen, wenn der Gang zu Gericht nicht mit Gebührenerhöhungen erschwert worden wäre.

Die Kostensteigerung kommt zu einer Zeit, in der Corona eine Insolvenzwelle befürchten lässt. Beim Auslaufen der besonderen Insolvenzschutzregeln und Ende des Kurzarbeitergeldes für Unternehmen, sind endgültige Betriebsschließungen beziehungsweise Existenzaufgaben nicht auszuschließen. Vermehrt werden Streitigkeiten der Mietvertragsparteien um Mietausfälle der Gewerberäume folgen. Arbeitsrechtliche Verfahren wegen des unfreiwilligen Verlustes von Arbeitsplätzen, Änderungskündigungen und Streit um Kurzarbeitergeld sind zu erwarten. Die zunehmenden zivilrechtlichen Verfahren nach Reisestornierungen und Rückerstattungsforderungen von bereits geleisteten Zahlungen an Veranstalter, Luftfahrtunternehmen oder Hotels bedeuten nur den Anfang einer Reihe von möglichen Corona bedingten zusätzlichen Rechtsstreitigkeiten.

Immer mehr Verbraucher suchen Rat bei Ihrem Rechtsschutzversicherer

GDV RechtsberatungDie Nachfrage nach telefonischer Erstberatung in Rechtsfragen ist im Corona-Jahr 2020 ab dem Monat März um 25 Prozent gestiegen. Insgesamt haben über 1,8 Millionen Versicherungskunden die Telefonberatungsauskünfte der Rechtsschutzversicherer im Verlauf des Jahres 2020 in Anspruch genommen.

Wer keine Rechtsschutzversicherung für den Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Grundstücks-/Haus-Bereich hat, trägt das volle Kostenrisiko. Insbesondere in zivilrechtlichen Verfahren gilt der Grundsatz, "The winner takes it all". Der Prozessverlierer trägt die Kosten für die eigene anwaltliche Vertretung, die Gerichtskosten und die Vergütung des gegnerischen Rechtsanwalts. Ein Beispiel: Der Vermieter klagt auf Zahlung von 5.000 € in Folge Mietminderung. Beide Rechtsinstanzen weisen die Klage als unbegründet ab. Im Ergebnis hat der rechtsuchende Kläger ein Kostenrisiko in Höhe von 5.717,43 € Rechtsanwalts- und Gerichtskosten inklusive gegnerischer Kosten übernommen. Vor der Kostenrechtsänderung zum Jahresbeginn betrug der Aufwand in diesem Fall 5.197,42 € in Summe.

Nur die Hälfte der Haushalte verfügt nach Informationen des Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bundesweit über eine Rechtsschutzversicherung. Dabei sollten nicht rechtsschutzversicherte Bürger folgende Begünstigungen kennen. Gewerkschaftsmitglieder erhalten Rechtsbeistand bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Mitglieder von Mietvereinen bekommen Rechtsschutz in Mietsachen von ihrem Verein geboten. Um nicht ungewappnet dem durch Interessenorganisationen geschützten Anspruchsgegner gegenüberzustehen, bietet sich der Kostenschutz über die Rechtsschutzversicherung an.

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RAin Ingrid Jordan-Berger
GET Service GmbH