Bauvorhaben gut geschützt

Die anhaltend niedrigen Zinsen sind für Bauwillige verlockend. Wenn nicht jetzt bauen, wann dann, Wohnraum ist in den Ballungsräumen knapp und die den eigenen Wünschen entsprechenden Immobilien selten zu finden. Gerade jetzt im Frühjahr beginnt die Bausaison. Damit der Traum vom Eigenheim nicht zum Albtraum wird, hat die Absicherung der mit dem Hausbau verbundenen Risiken hohe Priorität. Die Umzäunung des Baugrundstücks zählt zu den wichtigsten Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers, um das Betreten des noch unbebauten Grundstücks und später der Baustelle durch Unbefugte zu verhindern. Der frühe Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung liegt im Eigeninteresse des Bauwilligen. Diese Haftpflichtversicherung hält den Bauherren vor finanzieller Inregreßnahme durch geschädigte Dritte den Rücken frei. Nur bei sorgfältiger Auswahl des beauftragten Bauunternehmens und Überwachung der auf Architekt und Bauunternehmen übertragenen Verkehrssicherungspflichten kann sich der Eigentümer entlasten, wenn beispielsweise spielende Kinder auf dem Baugrundstück verletzt werden.

Mit Baubeginn ist eine Bauleistungsversicherung empfehlenswert. Sie schützt den Bauherren, wenn ein fertig gestelltes Gewerk, wie die installierte Heizungsanlage oder Badinstallationen von Dieben demontiert werden oder Vandalen auf der Baustelle am Wochenende unbemerkt die Türen und Wände beschädigen. Die Feuerrohbauversicherung sorgt für den finanziellen Schutz des Bauobjekts, sollte ein Blitzschlag das Feuer auf der Baustelle entfachen. Bauunternehmer und Handwerker trifft für die geschilderten Schadenfälle keine Verantwortung. Feuerrohbauversicherungen werden am Markt sehr günstig angeboten. Mit Fertigstellung des Baus geht die Feuerrohbauversicherung in eine allgemeine Feuerversicherung des für die Feuerrohbauversicherung ausgewählten Versicherers über. Neubauten gelten bei den Gebäudeversicherern als wenig risikoexponierte Immobilien, die mit hohen Neubaurabatten belohnt werden, sodass die Versicherungsbeiträge zur Gebäudeversicherung hierfür im Vergleich zu älteren Immobilien niedrig ausfallen.

Treten Schäden an der Gebäudesubstanz vor der Bauabnahme und in den ersten fünf Jahren auf, können Gewährleistungsansprüche gegen die den Bau ausführenden Betriebe geltend gemacht werden. Mängel am Rohbau, der Statik und Dachkonstruktion führen mit 19% der gelisteten Gewährleistungsfälle, gefolgt von Problemen der Gebäudeabdichtung und Dämmung mit 13% sowie Innenputz-, Estrich- und Innenausbauarbeiten ebenfalls 13% (Quelle: Studie des Institut für Bauforschung e.V. Hannover, 2015 ). Bislang standen Immobilieneigentümer ohne Rechtsschutzversicherung vor dem möglichen Kostenrisiko eines Bau-Rechtsstreits mit ihren Auftragnehmern. Neuerdings wird für private Bauvorhaben bis zu einer Investitionssumme von 1 MIO EUR und maximal 4 Wohneinheiten ein Bau-Rechtsschutz geboten. Voraussetzung für den Abschluss ist insbesondere, dass noch nicht mit dem ersten Spatenstich begonnen wurde. Bei Bauvorhaben mit Bauträgern ist der Rechtsschutzantrag vor dem notariellen Kaufvertrag mit dem Bauträger erforderlich. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Rechtsverfolgungskosten für Rechtsanwalt, Sachverständige und Gericht. GET Service GmbH hält zu diesen Versicherungen günstige Angebote für Haus & Grund Mitglieder bereit

Ingrid Jordan-Berger
GET Service GmbH