Im Advent steigt die Anzahl der Wohnungsbrände um 50 Prozent

Brandgefährliche Weihnachtszeit

Mit Beginn der Adventszeit werden Häuser und Wohnungen weihnachtlich geschmückt. Überall zieren Lichterketten Giebel, Fenster, Türen und Gärten. Der Adventskranz steht in fast jedem Haushalt. Brennende Kerzen am Weihnachtsbaum und das offene Kaminfeuer schaffen in dem dunklen Monat Dezember die ersehnte Vorfreude auf das Weihnachtsfest. In dieser gemütlichen Stimmung werden Brandgefahren außer Acht gelassen, Gefahrenherde oft nur kurze Zeit aus den Augen verloren. Wir unterschätzen den kurzen Moment, der bleibt, ein Feuer unter Kontrolle zu bringen. Vom ersten Entzünden der Deko am Adventskranz, dem Funkenflug auf Gardinen oder auf andere leicht brennbare Einrichtungsgegenstände vergehen häufig nur wenige Sekunden.

Wie hoch die Brandgefahr von zusammen gestellten brennenden Teelichtern ist, hat das Brandlabor Wuppertal kürzlich demonstriert. Die zu einem dekorativen Stern aufgestellten Teelichter erhitzen sich nach dem Entzünden von der Mitte des Sterns aus so stark, dass das heiße Paraffin sich nicht mit Wasser löschen läßt. Die Flammen verteilen sich beim Löschvorgang in der Luft, schaffen weitere Brandgefahren. Mindestens 3 cm Abstand ist zwischen Teelichtern geboten. Jeder Haushalt sollte Löschspray zum Ersticken eines offenen Feuers griffbereit halten. Sicherheitsgeprüfte Lichterketten mit dem GS-Zeichen tragen nicht das hohe Risiko eines Schwelbrandes, wie billige Ramschware. Von trockenen Adventskränzen hält man offene Flammen besser fern und Fluchtwege im Haus sollten nicht zugestellt sein.

Im Jahr 2018 verzeichneten die deutschen Versicherer rund 30.000 Wohnungsbrände in der Adventszeit. Das waren 10.000 Feuer mehr, als im gleichen Zeitraum des Frühjahrs oder Herbst. Die zusätzlichen Feuerschäden im Dezember 2017 kosteten die Versicherer weitere 32 Millionen EURO Schadenzahlungen.

Unser Tipp

Die Wohngebäudeversicherung kommt für die Brandschäden an dem Haus auf. Die Hausratversicherung leistet Ersatz an den durch Feuer oder durch Löschmittel beschädigten Möbeln, Gardinen, Teppichen, sowie an dem übrigen verbrannten Hausstand, wie Kleidung, Elektronik und Bücher. Wer als Immobilieneigentümer in Folge grober Fahrlässigkeit im Umgang mit brennenden Kerzen am eigenen Haus einen Brandschaden verursacht, muss unter Umständen die Kürzung der Schadenzahlung des Versicherers befürchten. Nur bei Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit kann der Verantwortliche auf vollständigen Ersatz des Schadens rechnen.

Zündeln kleine Kinder in den Weihnachtsferien, sodass der Christbaum in der gemieteten Ferienwohnung oder im Hotel in Flammen aufgeht, können die aufsichtspflichtigen Eltern für den entstandenen Schaden in Regress genommen werden. Hier hilft allenfalls die Privathaftpflichtversicherung der Familie, den Fremdschaden zu ersetzen, vorausgesetzt auch deliktsunfähige Kinder sind in der Versicherungspolice mitversichert.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung kommt für die Brandschäden an dem Haus auf. Nur bei Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit kann der Verantwortliche auf vollständigen Ersatz des Schadens rechnen.

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Hausratversicherung

Die Hausratversicherung leistet Ersatz an den durch Feuer oder durch Löschmittel beschädigten Möbeln, Gardinen, Teppichen, sowie an dem übrigen verbrannten Hausstand, wie Kleidung, Elektronik und Bücher.

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Ingrid Jordan-Berger
GET Service GmbH