Pflegeversicherung

Jeder Dritte wird im Alter pflegebedürftig.

Die soziale Pflegeversicherung trägt nur einen Teil der Kosten im Pflegefall. Aus eigener Tasche ist jeden Monat der private Kostenanteil zu bezahlen. Schnell kann das eigene Vermögen für die Pflegekosten verbraucht werden.

Die private Pflegeversicherung hilft eine angemessene Pflege sicher zu stellen, ohne Vermögensverlust. Ob Sie sich für eine private Pflegetagesgeldversicherung der Krankenversicherungsanbieter oder die Pflegerentenversicherung von Lebensversicherern entscheiden, hängt von Ihren Wünschen ab.

Kinder haften für ihre Eltern.

Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zusorgen – selbst wenn der Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war, wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Februar 2014 hervorgeht.

Muss ein Elternteil im Heim untergebracht werden, sind die Kosten häufig so hoch, dass gesetzliche Pflegeversicherung, Altersrente und Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreichen. Dann springt zunächst der Sozialhilfeträger ein, fordert das Geld später aber von den unterhaltspflichtigen Kindern zurück. Dies kann selbst dann passieren, wenn – wie im aktuell vorliegenden BGH-Urteil – der Elternteil den Kontakt zu seinem Kind einseitig abgebrochen hat. Ob Kinder Elternunterhalt zahlen müssen, hängt vom Einkommen und Vermögen ab. Auch das Vermögen der Kinder muss bis zu einer Schongrenze für den Elternunterhalt ausgegeben werden.

Wir helfen Ihnen,

geeignete private Versicherungen für den Pflegefall zu finden.

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