Investitionen in Erneuerbare Energien ziehen an – Schutz für die Gebäude-Photovoltaikanlage

Photovoltaikanlagen auf Hausdächern oder an der Fassade werden bei Eigentümern immer beliebter. 2021 zogen die Investitionen in neue Photovoltaiktechnologien auf 4,57 Milliarden EURO an (statista, 01.04.2022). In Deutschland sind mittlerweile 2,2 Mio Anlagen mit einer Leistung von 59 Gigawatt installiert worden. Eigentümer werden mit der Installation einer Solaranlage unabhängiger von hohen Energiepreisen am Strommarkt.

Bei fallenden Anschaffungskosten sind neue Anlagen zum Eigenverbrauch des erzeugten Stroms und zur Einspeisung des Stroms in das öffentliche Netz geeignet. An sonnigen Tagen kann Photovoltaikstrom zeitweise über 50 Prozent unseres Strombedarfs im Land decken. Der Anteil an Photovoltaikstrom am bundesdeutschen Stromverbrauch liegt bei 9,1 Prozent (Fraunhofer ISE, 01.05.2022)

Hauseigentümer, die sich für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach entscheiden, müssen wissen, dass diese spezielle Anlage nicht in der allgemeinen Wohngebäudeversicherung als übliches Gebäudebestandteil mitversichert ist. Die Photovoltaikanlage ist der Gebäudeversicherung anzuzeigen. Wie alle elektrischen Anlagen erhöhen Photovoltaikanlagen das Brandrisiko, wenn Fehler bei der Verkabelung oder nicht sachgemäßer Verbindung der Stecker unterlaufen. Defekte in stromleitenden Komponenten können Lichtbögen erzeugen, die auf Dachpappe oder Holz eine Brandgefahr darstellen. Die Photovoltaikanlage kann über einen kostenpflichtigen Zusatzbaustein in die Gebäudeversicherung aufgenommen werden. Für die Anlage gelten in dem Fall die gleichen Regelungen und mitversicherten Gefahren wie bei dem Versicherungsschutz für das Haus:

  • Feuer, Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Elementarschäden durch Schneedruck, Erdrutsch, Lawinen, Überschwemmung

Neben den hier aufgezählten mitversicherten Gefahren für die Photovoltaikanlage in der Wohngebäudeversicherung ist das Betriebsrisiko einer Solaranlage zu beachten. Über ein Technikmodul oder einen Zusatzbaustein sollte die Elektronik- und Ertragsausfallversicherung mitversichert werden. Sie bieten eine Allgefahrendeckung für die Photovoltaikanlage. Damit sind auch Gefahren für die Anlage versichert, die aus Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter herrühren. Dieser erweiterte Schutz hilft bei Sabotage, Vandalismus, Diebstahl, sowie bei Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Blitzschlag, Brand und Explosion, Wasser-, Feuchtigkeits-, Frostschäden und bei Tierbiss, wenn Nagetiere die Kabel der Anlage zerstören. Mit Hilfe der aufgezeigten All-Risk-Deckung sind diese Schäden ersetzbar, inklusive Neuwertversicherung im Totalschadenfall und Entschädigung für die entgangene Einspeisevergütung in das Netz (sogenannter Ertragsausfall).

Der Vorteil der Absicherung aller aufgelisteten Gefahren mit Hilfe der zusätzlichen Bausteine zur Wohngebäudeversicherung liegt in der Schadenregulierung aus nur einer zuständigen Schadenabteilung bei einem Versicherer.

Top-Angebot:

Wohngebäude-Versicherung zum Einschluss der Photovoltaikanlage

Neben den hier aufgezählten mitversicherten Gefahren für die Photovoltaikanlage in der Wohngebäudeversicherung ist das Betriebsrisiko einer Solaranlage zu beachten. Über ein Technikmodul oder einen Zusatzbaustein sollte die Elektronik- und Ertragsausfallversicherung mitversichert werden. Nur wer seine Photovoltaikanlage und deren Investitionskosten dem Versicherer meldet, erhält ein Angebot zum Einschluss der Anlage in den Gebäudeversicherungsschutz.

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Alternativ ist der Abschluss einer eigenständigen Photovoltaikversicherung für alle aufgezeigten Risiken möglich, eine Art „Vollkaskoversicherung“. Alle Teile, die zur Photovoltaikanlage gehören, der Montagerahmen, der Wechselrichter, die Solarmodule, die Verkabelung, Energiezähler, optional Energiespeichersysteme, und Überspannungs-/Blitzschutzeinrichtungen sind vom Versicherungsschutz umfasst.

Schon während der Bauzeit besteht für den Hauseigentümer das Risiko der Beschädigung der Anlage oder des Diebstahls. Deshalb empfiehlt sich bereits für die Bauphase der Einschluss einer Montageversicherung.

Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass keine Gefahren für Dritte von der Anlage ausgehen. Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen können sich Teile der Anlage lösen und Passanten verletzen oder Sachen beschädigen. Komfortable Privathaftpflichtversicherungen umfassen auch diese Gefahren, die von der Anlage auf dem Einfamilienhaus ausgehen. Bei Mehrfamilienhäusern ist die Nachfrage bei der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung nach der Mitversicherung der Photovoltaikanlage erforderlich.

Wird selbst erzeugter Solarstrom in das Netz des Energieversorgers eingeleitet, entsteht ein eigenes Haftungsrisiko des Betreibers der Photovoltaikanlage. Störfallrisiken, ausgelöst durch die Einspeisung des Stroms in das Netz des Energieversorgers, können über eine Betreiber-Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Mit der Betreiber-Haftpflichtversicherung sind auch die speziellen Risiken der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, des Bauherrenrisikos, der Schäden durch Umwelteinwirkungen, die von der Photovoltaikanlage ausgehen und Schäden an fremden Gebäuden mitversichert.

Top-Angebot:

All-Risk-Versicherung

Wer als Eigentümer auch das Betreiberrisiko und seinen Ertragsausfall im Schaden mitversichern will, der sollte eine eigenständige Photovoltaikversicherung, eine sogenannte Allgefahren-Deckung (All-Risk-Versicherung) vorziehen, damit alle Risiken um die Photovoltaikanlage eingeschlossen sind. Hierzu nehmen Interessenten bitte zu uns Kontakt auf.

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Weitere Informationen über zusätzlichen Absicherungsmöglichkeiten erhalten Sie bei GET Service GmbH, der Versicherungsmakler für Grundeigentümer.

RAin Ingrid Jordan-Berger
GET Service GmbH