Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet für die Folgen. Der entstandene Schaden ist zu ersetzen. (§ 823 BGB)
Die Privathaftpflicht schützt vor existentiellen finanziellen Folgen eigener Unachtsamkeit. Einmal nicht aufgepasst und das teure Porzellan im Kaufhaus fällt zu Boden. Der Ball landet in der Fensterscheibe des Nachbarn. Der Fußgänger läuft bei Rot über die Straße. Seinetwegen verursacht ein LKW-Fahrer beim Ausweichen einen schweren Unfall. Der Fußgänger wird wegen Schadensersatz verklagt.
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