Schlüsselverlust – Wer zahlt den Schaden?

Alle 35 Minuten wird in Deutschland ein Schlüssel verloren, berichtet die Allianz Versicherung. Wer vor der verschlossenen Wohnungstür steht, hat häufig nur zwei Ersatzmaßnahmen im Blick. Entweder liegt ein Zweitschlüssel in vertrauter Nachbarschaft bei Freunden und Familie oder der Schlüsseldienst wird um Hilfe gebeten. Die Kosten eines seriösen ortsansässigen Schlüsseldienstes können sich zwischen 50 bis 300 Euro bewegen, abhängig vom Einsatz Werktags oder an Sonn- und Feiertagen, sowie abhängig von der Art des zu öffnenden Schlosses. Deshalb sollte vor der Beauftragung dem Handwerker die Situation geschildert werden und um Mitteilung der Kosten gebeten werden. Nach dem ersten Schreck stellt sich die Frage, wer kommt für die Kosten der Öffnung und des möglichen Ersatzes der Schließanlage auf?

Schlüssel des Eigenheims

Gehen die Hausschlüssel des selbst bewohnten Eigenheims verloren, trägt der Hauseigentümer den entstandenen Eigenschaden selbst. Haftpflichtversicherungen ersetzen üblicherweise nicht den eigenen Schaden des Verursachers, sondern nur die ersatzpflichtigen Schäden Dritter. Allenfalls bei Diebstahl oder Raub der Schlüssel des Hauseigentümers ersetzt die eigene Hausratversicherung die Kosten für neue Schlüssel oder den erforderlichen Austausch des Haustürschlosses.

Schlüssel der selbst genutzten Eigentumswohnung

Verliert der Wohnungseigentümer seinen Haus- und Wohnungsschlüssel, trägt er die Kosten zum Ersatz seines Wohnungsschlüssels selbst. Für den Ersatz der Haustürschlüssel eines Mehrfamilienhauses haftet der Wohnungseigentümer grundsätzlich gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wenn aus Sicherheitsgründen die gemeinsame Schließanlage der Eingangs-, Keller- und Tiefgaragenzugangstüren ausgewechselt werden muss, entsteht ein finanzieller Schaden an fremdem Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft. In diesem Fall kommt die Privathaftpflichtversicherung des haftenden Wohnungseigentümers für die der Gemeinschaft entstehenden Kosten auf.

Schlüssel der Mietwohnung

Bei den Schlüsseln der angemieteten Wohnung handelt es sich um privat genutzte fremde Schlüssel. Verliert der Mieter die ihm vom Vermieter überlassenen Schlüssel, ist der Mieter zur umgehenden Meldung des Verlustes an die Hausverwaltung oder den Vermieter verpflichtet. Der Mieter trägt die Obhutspflicht für die ihm ausgehändigten Schlüssel. Der Vermieter entscheidet, ob die gesamte Schließanlage nach den technischen Gegebenheiten und den damit verbundenen Sicherheitsrisiken auszutauschen ist. Inwieweit der Mieter die Kosten des Austausches zu tragen hat, hängt nach der Rechtsprechung sowohl vom Verschuldensgrad des Mieters am Schlüsselverlust ab, als auch am Ausmaß der dadurch entstandenen konkreten Missbrauchsgefahr durch Kriminelle für die Immobilie und ihre Bewohner. Das Landgericht München hat mit Urteil vom 18.06.2020, AZ 31 S 12365/19 entschieden, dass ein Mieter nicht zwingend die gesamten Kosten von rund 2.000 Euro bei Komplettaustausch der Schließanlage zu übernehmen hat. Der Mieter hat im konkreten Fall nur den Ersatz der Kosten für die Haustürschlüssel und seiner vier Wohnungstürschlüssel zu leisten. Die Kosten für neue Schlüssel der anderen Wohnungen verblieben bei dem Vermieter, da ihm eine Mitschuld an dem Schaden treffe. Bei Vermietung habe der Vermieter nicht für Aufklärung über das hohe Kostenrisiko bei eventuellem Schlüsselverlust und damit einher gehendem Ersatz der Zentralschließanlage hingewiesen.

Tipp:

Vermieter sollten bei Neuvermietung dem Mieter eine Privathaftpflichtversicherung mit Einschluss des Schlüsselverlustrisikos empfehlen. Allerdings lässt sich der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung nicht zwingend mit Mietvertragsvereinbarung durchsetzen. Ist die Haftung des Mieters für den Schlüsselverlust festgestellt, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung den zahlungspflichtigen Schadenersatz.

Details

Schlüssel des Arbeitgebers

Wer Firmenschlüssel seines Arbeitgebers mit sich führt, sollte besondere Vorsicht walten lassen und genau die Formulierungen der eigenen Privathaftpflichtversicherung prüfen. Bei Abhandenkommen der Firmenschlüssel haftet die Versicherung nur dann, wenn der Passus enthalten ist: „der Verlust fremder beruflich genutzter Schlüssel ist mitversichert“. Inwieweit der Arbeitnehmer für die Kosten des Austausches der Schließanlage oder des Ersatzes von Schlüsseln haftbar gemacht wird, hängt von seinem Schaden stiftenden Verhalten ab. War das Verhalten vermeidbar, waren die Folgen der Nachlässigkeit absehbar, haftet der Arbeitnehmer. Abhängig vom Grad der Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers wird über die Höhe der Ersatzleistung entschieden. Diese Regeln gelten auch für den Verlust eines Dienstwagenschlüssels oder eines Hotelschlüssels. Um Folgeschäden, wie Diebstahl zu verhindern, sollte umgehend der Besitzer beziehungsweise Eigentümer über den Verlust der fremden Schlüssel informiert werden.

Autoschlüssel

Wird der eigene Autoschlüssel bei einem Einbruch oder Raub gestohlen, übernimmt die Teilkaskoversicherung des versicherten Fahrzeugs die Kosten zum Austausch des Kfz-Schlosses und der dazugehörigen Schlüssel. Das Fahrzeug ist in der Übergangszeit bis zur Reparatur in sicheren geschlossenen Räumen zu parken, um es vor kriminellen Handlungen zu schützen.

Hausratversicherung

Bei Diebstahl oder Raub der Schlüssel des Hauseigentümers ersetzt die eigene Hausratversicherung die Kosten für neue Schlüssel oder den erforderlichen Austausch des Haustürschlosses.

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Privathaftpflichtversicherung

Vermieter sollten bei Neuvermietung dem Mieter eine Privathaftpflichtversicherung mit Einschluss des Schlüsselverlustrisikos empfehlen.

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RAin Ingrid Jordan-Berger
GET Service GmbH