Versicherungspflicht für Elementarschäden

2021 - das teuerste Naturgefahrenjahr in Deutschland mit 12,5 Milliarden Euro versicherten Schäden

9 Milliarden EURO entfielen auf Überschwemmungs- und Starkregenschäden an Wohngebäuden, Hausrat und Betrieben, weitere 2 Milliarden EURO wurden für Sturm- sowie Hagelschäden beglichen. Mit 1,5 Milliarden EURO hafteten die KFZ-Versicherer für Naturgefahrenschäden an Kraftfahrzeugen. Das furchtbare Unwetter Bernd im Juli 2021 mit enormer Zerstörungskraft der Naturgefahren im Ahrtal, im Rheinland und Regionen Bayerns hat die Diskussion um eine Pflichtversicherung für Elementarschäden erneut eröffnet.

Am 24.02.2022 plädierte der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen im Verbraucherschutzministerium BMUV für eine verpflichtende Basisversicherung gegen Elementarschäden für alle Eigentümer von Wohngebäuden. Danach würden alle Eigentümer von Wohnhäusern gesetzlich verpflichtet, ihr Haus, egal ob selbst genutzt oder vermietet, gegen Naturgefahren zu versichern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft berichtete im April 2021 von nur 46 Prozent der gegen Elementargefahren versicherten Wohnhäuser in Deutschland. In Rheinland-Pfalz beträgt die Versicherungsdichte nur 37 Prozent. Nach der katastrophalen Sturzflut im Juli 2021 hätten die Geschädigten nach Information des Sachverständigenrates rund 30 Milliarden Euro Hilfsgelder aus Steuermitteln erhalten. Die künftige Pflichtversicherung stünde laut des vom Sachverständigenrat beauftragten Gutachters Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg im öffentlichen Interesse zur Schonung der Staatskasse. Zu vielen Hauseigentümern fehle das erforderliche Risikobewusstsein zur Absicherung ihrer Immobilie gegen Elementargefahren.

Die Interessenvertretung Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. empfiehlt weiterhin eine marktwirtschaftliche freiwillige Lösung zur Erweiterung des Versicherungsschutzes von Wohngebäuden um die Elementarschadenversicherung. Wenn die höhere Versicherungsdichte gegen Elementargefahren in den nächsten zwei Jahren nicht auf 80 Prozent aller Wohnhäuser angehoben werden könne, müsse man die freiwillige Absicherung überdenken.

Die Versicherungswirtschaft legt den Finger in die Wunde, denn viel zu oft bauen arglose Bürger in Überschwemmungszonen. Es müsse verbindliche Schritte zur Klimafolgenanpassung geben. Dazu zählt die Anpassung des Bauordnungsrechts, Bauverbote in exponierten Überschwemmungsgebieten und bei Baugenehmigungen eine verpflichtende Klima-Gefährdungsbeurteilung. Bundesweit solle ein Naturgefahrenportal eingerichtet werden, damit die Anwohner frühzeitig erkennen können, in welcher Region Naturgefahren nach Stärke und Häufigkeit auftreten.

Vollintegrierte Wohngebäudeversicherung inklusive Elementargefahren

Um die Elementarschadenversicherung, ein Zusatzschutz zur Wohngebäudeversicherung, in die Immobilienabsicherung obligatorisch aufzunehmen, plädieren Versicherer für eine freiwillige standardmäßige Erweiterung. Künftig soll im Neugeschäft allen privaten Hauseigentümern unabhängig von der Gefährdung der Immobilie nur noch eine vollintegrierte Wohngebäudeversicherung inklusive Elementargefahren angeboten werden. Der Zusatzbeitrag für den Naturgefahreneinschluss wird risikobezogen individuell berechnet. Hauseigentümer stimmen dem Kompaktangebot zu oder aber sie wählen den Teileinschluss zur Elementarversicherung ausdrücklich ab. Bereits bestehenden Gebäudeversicherungen soll der Elementarschutz künftig angefügt werden. Wer diese Erweiterung des Versicherungsschutzes nicht akzeptiert, sei gezwungen, die Abwahl explizit zu erklären.

Zu diesem Vorschlag müsste der Gesetzgeber ein Überleitungsgesetz zwecks Legalisierung der Zustimmungsfiktion schaffen, wie es beispielhaft im § 362 des Handelsgesetzbuchs ausgeführt wird. Diese Opt-Out Regelung ziehen Versicherer als verfassungsrechtlich milderes Mittel gegenüber allen Formen einer geforderten Pflichtversicherung vor.

Informationen zur Wohngebäudeversicherung

Die Konferenz der Justizministerinnen hatte nach dem Juli Hochwasser im letzten Jahr die Arbeitsgruppe "Pflichtversicherung für Elementarschäden" beauftragt, im Juni dieses Jahres einen Bericht zu der Forderung nach einer Pflichtverletzung vorzulegen.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz erhalten Sie bei GET Service GmbH, der Versicherungsmakler für Grundeigentümer.

RAin Ingrid Jordan-Berger
GET Service GmbH